|
Seit dem Eintritt Polens in
die E.U. ist der Handelsaustausch zwischen Polen und andreren
Mitgliedsländer dynamisch angestiegen. Immer häufiger kommt es zu
Situationen, wenn die ausländischen Vertragspartner die Vereinbarungen
mit ihren Partner nicht respektieren und die Forderungen nicht
termingerecht oder gar nicht begleichen.
Die Eintreibung von
Exportforderungen der ausländischen Kunden kann viele Unklarheiten und
rechtliche Hindernisse hervorbringen. Um die Eintreibung aus dem Ausland
effektiv durchzuführen, arbeitet Debtor mit den Kanzleien der
Rechtsberater und Rechtanwälte sowie Inkassounternehmen im Ausland
zusammen. Wir nehmen auch die Einführung eines Europäischen
Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen in Anspruch. Damit
wird die Eintreibung von den grenzübergreifenden Forderungen noch
schneller und effektiver.
Wir bieten unseren Kunden volles Spektrum der Verfahren an, die zur
Sicherstellung der Forderungen und deren Eintreibung leiten. Die
präventiven Verfahren beinhalten:
- Zahlungsüberwachung,
- Wirtschaftsauskunft im
Ausland,
- Vertragsberatung,
- Inkasso-Siegel,
und die
Eintreibungsverfahren erfassen:
- außergerichtliches
Verfahren, das von unseren Spezialisten ausgeführt wird,
- Eintreibung mit Hilfe
unserer Partner aus den ausländischen Kanzleien der Rechtsberater und -Anwälte,
- gerichtliches Verfahren,
- Zusammenarbeit mit den
ausländischen Gerichtsvollzieher.
|